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Durch die aktuellen Klimadebatten und steigenden Energiepreise ist die Versorgung mit Energie und vor allem die effiziente Energienutzung ein Thema von zentraler Bedeutung geworden. In Deutschland hängt ca. ein Drittel des gesamten Energieverbrauches mit der Beheizung und Warmwasserbereitung in Gebäuden zusammen. Da die Betriebskosten bei Wohnungen mehr und mehr zur Belastung für Mieter und Eigentümer werden, soll der Energiebedarf von Gebäuden reduziert werden. Um diese Ziele zu erreichen, hat die Bundesregierung die Energieeinsparverordnung 2007 (EnEV 2007) am 25. April.2007, dem 3. Deutschen Heizenergiespartag, beschlossen. Der Bundesrat hat der Novelle am 8. Juni 2007 mit wenigen Änderungen zugestimmt. Sie ist im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 24 vom 26.07.2007 veröffentlicht und tritt am 1. Oktober 2007 in Kraft. Das Kernstück der EnEV 2007 ist die Einführung des Energieausweises für den Wohnungsbestand. Hierdurch ist es Käufern und Mietern einer Immobilie möglich, auf einen Blick Informationen über die Energieeffizienz von Gebäuden und damit über die zu erwartenden Energiekosten zu bekommen. - Der Energieausweis ist seit dem 1. Oktober 2007 generell für alle Neubauten Pflicht. Dabei ist es egal, ob Sie z. B. eine Wohnung verkaufen oder vermieten wollen: Sie müssen den Interessenten einen Energieausweis vorlegen können. - Ab dem 1. Juli 2008 sind Energieausweise auch für Altbauten, die vor 1965 errichtet wurden, Pflicht. - Ab dem 1. Januar 2009 kann auch für alle übrigen Wohngebäude der Energie- ausweis eingefordert werden. - Die Ausweispflicht besteht allerdings nicht bei bestehenden Mietverhältnissen, selbst bewohnten Eigenheimen, Baudenkmälern, Zwangsversteigerungen und so genannten "kleinen Gebäuden" mit einer Nutzfläche von nicht mehr als 50 m². Mit uns haben Sie einen kompetenten Partner für die Beratung und Planung bei energetischen Gebäudemodernisierungen sowie für die Erstellung von Energieausweisen für Wohn- und Nichtwohngebäude. |
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